Ratten & Mäuse
Bekämpfung von Nagern im Keller, Garten, Dachboden und Wohnbereich.
*Ihre Anfrage wird an konzessionierte Partnerbetriebe weitergeleitet.
In unter 2 Minuten zur Rückmeldung – kostenlos & unverbindlich.
Ein lokaler Kammerjäger meldet sich in Kürze bei Ihnen. Bei akuten Notfällen erreichen Sie uns sofort telefonisch:
☎ 01 442 00 86Akuter Befall durch Ratten, Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Motten, Wespen oder Ameisen? Schnelle Terminvergabe direkt in Wien.
Die Wiener Rattenverordnung verpflichtet alle Liegenschaftseigentümer in Wien, ihre Objekte regelmäßig durch befugte Schädlingsbekämpfer auf Rattenbefall kontrollieren zu lassen – je nach Lage alle 2 oder alle 4 Monate. Kammerjäger Wien übernimmt Rattennachschau samt Nachweis ab 89 €.
Rufen sie jetzt an!
Schnelle Hilfe bei Schädlingsbefall in Wien – ob Wohnung, Haus, Betrieb oder Gastronomie. Ein Kammerjäger bekämpft folgende Schädlinge effizient und nachhaltig:
Bekämpfung von Nagern im Keller, Garten, Dachboden und Wohnbereich.
Soforthilfe bei Schabenbefall in Küche, Wohnung oder Gastronomie.
Bekämpfung von Lebensmittelmotten und Kleidermotten im Haushalt.
Diskrete Entfernung von Bettwanzen in Wohnung, Hotel oder Airbnb.
Entfernung von Wespennestern im Dach, Garten oder Rollladenkasten.
Gezielte Bekämpfung von Ameisenstraßen und Nestern im Innen- und Außenbereich.
Die Wiener Rattenverordnung ist eine Verordnung des Magistrats der Stadt Wien zur Bekämpfung von Ratten, kundgemacht im Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 2005/17 vom 28. April 2005. Sie stützt sich auf die Paragrafen 76 und 108 der Wiener Stadtverfassung.
Die Verordnung regelt drei Kernpflichten: die regelmäßige Nachschau auf allen Liegenschaften, die unverzügliche Bekämpfung bei festgestelltem Befall und die Aufbewahrung der Nachweise für Kontrollen durch Organe des Magistrats. Eine Nachschau ist dabei die systematische Kontrolle der gesamten Liegenschaft – einschließlich Hauskanälen, Senkgruben, Kellergewölben, Gärten und Böschungen – auf Rattenbefall oder Befallsgefahr.
Hintergrund: Die Wanderratte (Rattus norvegicus) überträgt Krankheitserreger wie Leptospiren und Salmonellen und richtet Schäden an Gebäuden, Leitungen und Dämmungen an. Das dichte Wiener Kanalnetz bietet ihr ideale Lebensbedingungen – deshalb setzt Wien seit 2005 auf flächendeckende, verpflichtende Kontrolle.
Verpflichtet sind laut Paragraf 3 der Rattenverordnung die Eigentümer und Miteigentümer der Liegenschaft, bei Wohnungseigentumsobjekten die Eigentümergemeinschaft. Sie müssen die Nachschauen veranlassen und bei Befall unverzüglich Bekämpfungsmaßnahmen beauftragen – nicht die Mieter.
In der Praxis übernimmt bei Zinshäusern und Wohnanlagen meist die Hausverwaltung die Organisation. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Eigentümer beziehungsweise bei der Eigentümergemeinschaft. Der beauftragte Schädlingsbekämpfer und die geplanten Maßnahmen sind den Bewohnern und Nutzern bekannt zu geben (Paragraf 4 Absatz 2).
Betroffen sind alle Liegenschaftstypen: Wohnhäuser, Gewerbeobjekte, Parkanlagen, Baustellen und unbebaute Grundstücke – überall dort, wo Befall festgestellt wurde oder aufgrund von Nutzung, Lage oder Zustand Befallsgefahr besteht.
Die Rattenverordnung legt in Paragraf 2 Absatz 3 feste Mindestintervalle fest: In den Gebietsteilen der Anlagen A und B der Verordnung gilt ein Intervall von 4 Monaten, in allen übrigen Wiener Gebietsteilen ein Intervall von nur 2 Monaten – also 6 Nachschauen pro Jahr.
Die Intervalle im Detail: Anlage A umfasst definierte Zonen unter anderem im 2., 10., 11., 13., 14., 21., 22. und 23. Bezirk – dort sind Liegenschaften mit Wohnhausanlagen, Parkanlagen oder Gewerbeobjekten alle 4 Monate zu kontrollieren (3-mal jährlich). Anlage B nennt weitere Zonen mit demselben 4-Monats-Intervall. Alle Liegenschaften außerhalb dieser Zonen – der größte Teil des dicht verbauten Stadtgebiets – müssen alle 2 Monate kontrolliert werden. Wird Befall oder Befallsgefahr festgestellt, ist so lange zu bekämpfen, bis keine Anzeichen mehr feststellbar sind (Paragraf 2 Absatz 4). Welche Zone für Ihre Adresse gilt, klärt Kammerjäger Wien kostenlos bei der Erstanfrage – Sie erhalten das passende Intervall schriftlich mit dem Angebot.
Akuter Befall durch Ratten, Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Motten, Wespen oder Ameisen? Schnelle Terminvergabe direkt in Wien.
Vom ersten Anruf bis zur gezielten Bekämpfung – schnell, diskret und professionell.
Sie schildern den Befall und erhalten eine erste Einschätzung.
Ein passender Termin wird für Ihre Adresse in Wien vereinbart.
Der Befall wird geprüft und die Ursache möglichst genau eingegrenzt.
Gezielte Maßnahmen gegen Ratten, Mäuse, Schaben, Wespen & Co.
Nur befugte Schädlingsbekämpfer dürfen die Nachschau und die Bekämpfung durchführen – das schreibt Paragraf 4 Absatz 1 der Rattenverordnung ausdrücklich vor. Eigenkontrollen durch Hausbesorger, Hausverwaltung oder Eigentümer erfüllen die Verordnung nicht.
Befugt ist, wer das reglementierte Gewerbe der Schädlingsbekämpfung nach der österreichischen Gewerbeordnung ausüben darf. Der Schädlingsbekämpfer muss bei der Köderauslegung deutlich sichtbare Anschläge anbringen, Vorsichtsmaßnahmen für Menschen und Haustiere treffen und Kadaver sowie nicht aufgenommene Köder ohne Verzug einsammeln (Paragraf 4 Absatz 3).
Kammerjäger Wien führt die Nachschau mit geprüften Technikern durch und dokumentiert jede Kontrolle mit Datum, Befund und Maßnahmen – als rechtsgültiger Nachweis für den Magistrat.
Wohnungseigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzer müssen das Auftreten von Ratten unverzüglich dem Eigentümer oder dessen Stellvertreter – in der Praxis der Hausverwaltung – melden. Das regelt Paragraf 5 Absatz 1 der Rattenverordnung.
Zusätzlich gilt eine Duldungspflicht: Bewohner müssen dem beauftragten Schädlingsbekämpfer Zutritt zu Räumen und Anlagen gewähren und dürfen nichts unternehmen, was die Bekämpfung unwirksam macht – etwa Köderstationen entfernen oder umstellen (Paragraf 5 Absatz 2).
Für Mieter heißt das konkret: Rattensichtung im Hof, Keller oder Müllraum sofort schriftlich an die Hausverwaltung melden – mit Datum, Ort und nach Möglichkeit Foto. Die Kosten der Nachschau und Bekämpfung trägt der Eigentümer, nicht der einzelne Mieter.
Eigentümer müssen Nachweise über alle durchgeführten Nachschauen und Bekämpfungsmaßnahmen 3 Jahre lang aufbewahren und Organen des Magistrats jederzeit zur Einsicht vorlegen können – so verlangt es Paragraf 6 der Rattenverordnung. Dieselbe Pflicht trifft den beauftragten Schädlingsbekämpfer.
Ein vollständiger Nachweis enthält 5 Angaben: Datum der Nachschau, kontrollierte Bereiche, Befund, gesetzte Maßnahmen mit eingesetzten Präparaten und die Unterschrift des befugten Schädlingsbekämpfers. Kammerjäger Wien stellt nach jeder Nachschau ein solches Protokoll aus – digital archiviert, damit auch nach Jahren nichts verloren geht.
Tipp für Hausverwaltungen: Führen Sie pro Liegenschaft eine fortlaufende Nachschau-Mappe. Bei Eigentümerwechsel oder Verwalterwechsel bleibt die 3-Jahres-Kette so lückenlos dokumentiert.
Verstöße sind Verwaltungsübertretungen: Wer die Nachschau unterlässt, Befall nicht bekämpft oder Nachweise nicht vorlegen kann, unterliegt der Strafbestimmung des Paragrafen 8 der Rattenverordnung in Verbindung mit Paragraf 108 Absatz 2 der Wiener Stadtverfassung.
Noch teurer wird die Ersatzvornahme nach Paragraf 7: Besteht durch Ratten eine unmittelbare Gesundheitsgefahr, lässt der Magistrat die erforderlichen Maßnahmen ohne vorheriges Verfahren durchführen – auf Kosten des Eigentümers. Dazu kann der Magistrat sogar versperrte Zugänge öffnen lassen. Nicht sofort bezahlte Kosten werden per Bescheid vorgeschrieben.
Akuter Befall durch Ratten, Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Motten, Wespen oder Ameisen? Schnelle Terminvergabe direkt in Wien.
Die Nachschau folgt einem festen 4-Schritte-Ablauf: Begehung aller Risikobereiche, Kontrolle vorhandener Köderstationen, schriftlicher Befund mit Fotos und – nur bei Befall – sofortige Einleitung der Bekämpfung. Eine Standard-Nachschau dauert je nach Objektgröße 30 bis 60 Minuten.
Kontrolliert werden alle in der Verordnung genannten Bereiche: Keller, Hauskanäle, Müllräume, Innenhöfe, Gärten, Böschungen und Senkgruben. Wir achten auf 4 Befallszeichen: Kotspuren, Nageschäden, Laufwege mit Schmierspuren und Wühlöcher an Fundamenten.
Eine einzelne Rattennachschau kostet bei Kammerjäger Wien ab 89 €. Der Endpreis hängt von 3 Faktoren ab: Größe der Liegenschaft, Anzahl der Kontrollpunkte (Keller, Höfe, Kanalbereiche) und dem vorgeschriebenen Intervall – alle 2 oder alle 4 Monate.
Jahresverträge rechnen sich schnell: Bei 6 Pflichtterminen pro Jahr (2-Monats-Zone) liegt der Paketpreis deutlich unter der Summe von Einzelterminen. Im Vertrag enthalten sind Terminverwaltung, alle Protokolle und die 3-Jahres-Archivierung der Nachweise.
Eine Übersicht über alle Preisfaktoren unserer Leistungen finden Sie unter Was kostet ein Kammerjäger in Wien? Preise & Kostenfaktoren 2026.
Rattenbefall zeigt sich an 5 Zeichen: spindelförmiger Kot von 1 bis 2 Zentimeter Länge, Nageschäden an Kabeln und Holz, Schmierspuren entlang der Laufwege, Wühlöcher mit 6 bis 8 Zentimeter Durchmesser an Fundamenten und Kratzgeräusche in Zwischendecken oder Schächten.
Die Wanderratte ist dämmerungs- und nachtaktiv – Sichtungen bei Tageslicht deuten bereits auf eine große Population hin. Typische Hotspots am Wiener Zinshaus sind Müllräume, Komposthaufen, Vogelfutterstellen und defekte Kanaldeckel im Innenhof.
Bei akutem Befall gilt: nicht warten, bis der nächste Nachschau-Termin ansteht. Alles zur sofortigen Bekämpfung lesen Sie unter Ratten & Mäuse Wien – Professionelle Nagetier-Bekämpfung im 24h-Notdienst.
Schädlingsbekämpfung für private Haushalte, Betriebe und Immobilien in Wien.
Hilfe bei Befall in Küche, Bad, Schlafzimmer, Keller oder Dachboden.
Diskrete Unterstützung bei Schaben, Mäusen, Ratten oder Vorratsschädlingen.
Bekämpfung und Kontrolle in Geschäftsräumen, Lagern und Arbeitsbereichen.
Schädlingsbekämpfung für Mehrparteienhäuser, Kellerbereiche und Allgemeinflächen.
Kammerjäger Wien erledigt die verordnungskonforme Rattennachschau ab 89 € – mit befugten Schädlingsbekämpfern, digitalem 3-Jahres-Archiv und fester Terminverwaltung für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in allen 23 Bezirken.
Sie erhalten pro Termin ein rechtsgültiges Protokoll, bei Befall die sofortige Bekämpfung aus einer Hand und einen festen Ansprechpartner. Alle weiteren Leistungen – von Schaben bis Taubenabwehr – finden Sie auf unserer Startseite Kammerjäger Wien.
Fordern Sie jetzt Ihr Fixangebot für die Rattennachschau an – wir klären Zone, Intervall und Preis binnen 24 Stunden.
Je früher ein Kammerjäger eingeschaltet wird, desto besser lässt sich der Befall eingrenzen und bekämpfen.
Schädlinge vermehren sich oft schnell und bleiben lange unbemerkt.
Besonders in Küche, Betrieb oder Gastronomie ist rasches Handeln wichtig.
Professionelle Schädlingsbekämpfung erfolgt gezielt und möglichst unauffällig.
Ja. Die Rattenverordnung der Stadt Wien (Amtsblatt 2005/17) schreibt in Paragraf 2 die regelmäßige Nachschau auf allen Liegenschaften vor – alle 2 Monate, in den Zonen der Anlagen A und B alle 4 Monate.
Der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft. Paragraf 3 der Verordnung nennt ausdrücklich die Eigentümer als Verpflichtete. Mieter trifft nur die Melde- und Duldungspflicht nach Paragraf 5.
Nein. Paragraf 4 Absatz 1 verlangt ausschließlich befugte Schädlingsbekämpfer nach den berufsrechtlichen Vorschriften. Eigenkontrollen durch Hausbesorger oder Verwaltung erfüllen die Verordnung nicht.
3 Jahre. Paragraf 6 verpflichtet Eigentümer und Schädlingsbekämpfer, die Nachweise über Nachschauen und Bekämpfungen zur jederzeitigen Einsicht durch Organe des Magistrats bereitzuhalten.
Eine Verwaltungsübertretung mit Strafe nach Paragraf 108 Absatz 2 der Wiener Stadtverfassung. Bei unmittelbarer Gesundheitsgefahr führt der Magistrat die Maßnahmen selbst durch – auf Kosten des Eigentümers (Ersatzvornahme nach Paragraf 7).
Die Sichtung unverzüglich dem Eigentümer oder der Hausverwaltung melden – am besten schriftlich mit Datum, Ort und Foto. Diese Meldepflicht regelt Paragraf 5 Absatz 1 der Rattenverordnung.
Ja. Die Bekämpfungspflicht gilt für alle Liegenschaften, auf denen Befall festgestellt wurde oder wegen Nutzung, Lage oder Zustand Befallsgefahr besteht – ausdrücklich auch für Gärten, Böschungen und Gräben.
Ab 89 € pro Nachschau inklusive rechtsgültigem Protokoll. Jahresverträge mit 3 oder 6 Terminen sind günstiger als Einzeltermine und decken die komplette Nachweispflicht ab.
Rattennachschau fällig? Jetzt Fixangebot anfordern – verordnungskonform ab 89 €
Akuter Befall durch Ratten, Mäuse, Schaben, Bettwanzen, Motten, Wespen oder Ameisen? Schnelle Terminvergabe direkt in Wien.